Jeder Patient hat einen Rechtsanspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Es entstehen keine Kosten für die Versorgenden und deren Angehörige! Jeder – ob Patient, Angehöriger, Pflegepersonal oder Arzt in Klinik oder Praxis – kann sich mit der Bitte auf Prüfung der Voraussetzungen zur Aufnahme in die SAPV an uns wenden.