Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern.
Die Bundesregierung hat zum 01.04.2007 den Weg zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung schwerst kranker Menschen mit den §37b Sozialgesetzbuch V (SGB V) und §132d SGB V freigemacht.