Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
und im Hospiz- und Pallitativverband Sachsen Anhalt e.V.

Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV)

Definition

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern.

Bedeutung

 Im Mittelpunkt stehen immer die Wünsche und Bedürfnisse des Patienten.

Ziele

Ganzheitliche Betreuung, Erhaltung der Lebensqualität und Selbstbestimmung, …

Palliativmedizin & SAPV

Palliativmedizin ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und deren Familien.

Anspruchsvoraussetzungen

Nötig für die Inanspruchnahme sind  eine nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung, eine begrenzte Lebenserwartung, …

Versorgungsumfang

Betreuung von Patienten 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche durch kompetente und informierte Partner.

Gesetzliche Grundlage

Die Bundesregierung hat zum 01.04.2007 den Weg zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung schwerst kranker Menschen mit den §37b Sozialgesetzbuch V (SGB V) und §132d SGB V freigemacht.

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